Glossar (Übersicht) zurück hoch 

Basisdaten

  • Zentralität | Raumstrukturtyp | Bodenfläche nach Nutzungsarten

Infrastruktur

  • Pfegeheime

Demographie

  • Bevölkerung | Bevölkerungsentwicklung | Wanderungssaldo | Natürlicher Saldo | Altersstruktur

Haushalte

  • Haushalte | Kaufkraft | Einkommen pro Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigem

Wirtschaft

  • Bruttoinlandsprodukt | Realsteuern

Arbeitsmarkt

  • Arbeitslosenquote | Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Bauland/Immobilien

  • Bodenfläche nach Nutzungsarten | Bodenrichtwerte (BoRiWe) | Baureifes Land | Kaufpreise für Baugrundstücke - mittlere Lage | Durchschnittl. Nettokaltmiete / Angebotsmiete (BBSR) | Wohnungsmieten/ Kaufpreise für Immobilien (Quelle: IVD-Preisspiegel)

Wohnraum

  • Wohngebäude | Nichtwohngebäude


Basisdaten zurück hoch 

Zentralität

Beschreibt den Grad der Bedeutung, welcher ein Ort für sein Umland besitzt (Bedeutungsüberschuss). Ein zentraler Ort ist ein Ort, der über die Versorgung der eigenen Bevölkerung hinaus entsprechend seiner jeweiligen Funktion im zentralörtlichen System Versorgungsaufgaben für die Bevölkerung seiner Verflechtungsbereiche wahrnimmt.

  • Oberzentren (OZ)
    Oberzentren sind vor allem Standorte von Einrichtungen des spezialisierten höheren Bedarfs wie Universitäten, Theater, Sportstadien, großen Banken und Spezialgeschäften sowie Verwaltungen.
  • Mittelzentren (MZ)
    Mittelzentren haben Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Aus- und Weiterbildung, Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie größere Anlagen im Bereich von Freizeit und Sport. Darüber hinaus sind Mittelzentren auch Standorte weiterer Dienstleistungseinrichtungen wie größerer Behörden, Gerichte, Banken und städtebaulich integrierter Einkaufszentren.
  • Grundzentren (GZ)
    Grundzentren sind Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung und/oder einer Hauptschule. Sie halten i.d.R. auch Sport- und Freizeiteinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken und andere Einrichtungen des Dienstleistungsbereichs vor. Gelegentlich ist ein Grundzentrum auch Standort einer weiterführenden Schule oder eines kleineren Krankenhauses.


Raumstrukturtyp

Räumliche Differenzierung durch das Land Rheinland-Pfalz nach der jeweiligen Raumstruktur.

  • Hochverdichtete Raume
    Die Raumstruktur der hochverdichteten Räume ist durch eine hohe Konzentration von Einwohnern und Beschäftigten auf geringer Fläche und sehr günstige großräumige Erreichbarkeitsverhältnisse gekennzeichnet. Dies macht sie zu attraktiven Standorten und verstärkt die bereits bestehenden, einander vielfältig überlagernden Nutzungskonflikte.
  • Verdichtete Räume
    Sie liegen überwiegend in unmittelbarer Nähe der hochverdichteten Räume und sind mit diesen, zum Teil auch mit Zentren außerhalb der hochverdichteten Räume, stark verflochten. Ihre Raumstruktur ist durch eine überdurchschnittliche Verdichtung und günstige Erreichbarkeitsverhältnisse bestimmt. Aufgabe der verdichteten Räume ist es, die hochverdichteten Räume zu entlasten und den ländlichen Räumen Entwicklungsimpulse zu geben.
  • Ländliche Räume mit Verdichtungsansätzen
    Die ländlichen Räume mit Verdichtungsansätzen weisen insgesamt zufriedenstellende sozioökonomische Lebensbedingungen auf. Dies betrifft insbesondere Mittelzentren bzw. Räume in unmittelbarer Nähe der Verdichtungsräume oder starker Zentren.
  • Dünn besiedelte ländliche Räume
    Die Lebensbedingungen in den dünn besiedelten ländlichen Räumen werden durch ein vergleichsweise niedriges Angebot nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze bestimmt, das auch im Dienstleistungsbereich geringe Wahlmöglichkeiten bietet und nur gering durch kurzfristig zu erreichende Arbeitsplätze in benachbarten Zentren verbessert wird.
  • Dünn besiedelte ländliche Räume in ungünstiger Lage
    Kennzeichen der dünn besiedelten ländlichen Räume in ungünstiger Lage ist vor allem ihre ungünstige verkehrsgeographische Lage zu den hochverdichteten Gebieten bzw. den großen Zentren. In diesen Räumen stellen sich Struktur- und Anpassungsprobleme in den Bereichen Arbeitsmarkt und Infrastrukturversorgung, nicht zuletzt aufgrund von Teilräumen, die bereits an der Grenze der Tragfähigkeit liegen, verschärft dar. Diese Räume sind im Sinne des raumordnungspolitischen Orientierungsrahmens als agglomerationsfern einzustufen.


Bodenfläche nach Nutzungsarten

  • Gebäude- und Freifläche
    Flächen mit Gebäuden und unbebaute Flächen, die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind (Vorgärten, Hausgärten etc…)
  • Betriebsfläche
    Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden.
  • Erholungsfläche
    Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung dienen.
  • Verkehrsfläche
    Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen.
  • Landwirtschaftsfläche
    Unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Gartenbau, dem Obstbau und dem Weinbau dienen.
  • Waldfläche
    Unbebaute Flächen, die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind, einschließlich Waldblößen, Pflanzschulen, Wildäsungsflächen und dgl. bis zu ca. 0,1 ha.
  • Wasserfläche
    Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht, auch Böschungen, Uferbefestigungen etc..
  • Flächen anderer Nutzung
    Unbebaute Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutungsarten bezeichnet werden können.

Infrastruktur zurück hoch 

Pflegeheime:

    In der Statistik sind alle stationären und teilstationären Pflegeheime erfasst, mit denen ein Versorgungsvertrag nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI besteht und die als zugelassene Pflegeinrichtung gelten. Hierunter fallen alle Einrichtungen,

  • die selbständig wirtschaften.
    (Selbständig wirtschaftend ist ein Pflegeheim, wenn es Pflegebedürftige im Sinne des SGB XI entweder ausschließlich oder betriebswirtschaftlich und organisatorisch getrennt von den übrigen Leistungsangeboten pflegerisch versorgt.)
  • in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) und/oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können,
  • die durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur voll-, teilstationären Pflege und/oder Kurzzeitpflege zugelassen sind oder Bestandschutz nach §73 Abs. 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zugelassen gelten.

Ausgenommen sind Dienste ohne Versorgungsvertrag, die etwa nur für das Essen sorgen oder nur die Reinigungsarbeiten vornehmen sowie Krankenhäuser oder stationäre Einrichtungen, in denen die Medizinische Versorgung oder Rehabilitation, die berufliche oder soziale Eingliederung, die schulische Ausbildung oder die Erziehung Kranker oder Behinderter Menschen im Vordergrund stehen.

Das Sozialgesetzbuch findet man auch unter http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de.


Demographie zurück hoch 

Bevölkerung

Zur Bevölkerung eines Gebietes zählen alle Personen, die in diesem Gebiet ihre alleinige oder ihre Hauptwohnung (vorwiegend genutzte Wohnung) haben.


Bevölkerungsentwicklung

Die Entwicklung der Bevölkerung wird von den zwei Determinanten Wanderungssaldo und Natürlicher Saldo beeinflusst.


Wanderungssaldo

Der Wanderungssaldo ergibt sich aus der Differenz von zugezogenen und fortgezogenen Personen eines Jahres.


Natürlicher Saldo

Der Natürliche Saldo ergibt sich aus der Differenz von Geburten und Sterbefällen eines Jahres.


Altersstruktur

Die Altersstruktur beschreibt die Zusammensetzung der Bevölkerung nach Altersjahren bzw. Altersklassen.

Unter dem Gesichtspunkt der Wohnungsnachfragemuster ist eine Untergliederung der Altersstruktur nach Lebenszyklusphasen sinnvoll, da in jeder dieser Altersphasen in der Regel unterschiedliche Nachfragemuster vorherrschen. Veränderungen in der Alterstruktur der Bevölkerung haben somit Auswirkungen auf Art und Umfang der Wohnungsnachfrage.

Um zu detaillierten Aussagen - vor allem hinsichtlich der quantitiven Wohnungsnachfrageentwicklung - zu gelangen, ist jedoch eine Analyse der Haushaltsstruktur nötig.


Haushalte zurück hoch 

Haushalte:

In den Wirtschaftswissenschaften wird eine "zusammen wohnende und wirtschaftende Personengruppe" als Haushalt bezeichnet. In der Regel ist dies eine Familie. Zu einem Haushalt können auch fremde Personen, häusliches Dienstpersonal, gewerbliche und/oder landwirtschaftliche Arbeitskräfte zählen.
Die Nachfrage nach Bauland und Wohnraum ist nur indirekt von der Veränderung der Bevölkerungszahl und Altersstruktur abhängig. Entscheidend sind hier die Haushalte, welche als Käufer bzw. Endnutzer von Bauland und Immobilien auftreten.


Kaufkraft:

Definition: "Kaufkraft" ist die Gütermenge, die man für eine Geldeinheit eintauschen kann. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff "Kaufkraft" das verfügbare Einkommen (Einkommen ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, inkl. empfangener Transferleistungen) der Bevölkerung einer Region. Die Kaufkraftdaten wurden, auf folgenden Komponenten basierend, ermittelt:

  • Nettoeinkommen aus den amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistiken
  • sonstige Erwerbseinkommen
  • Renten und Pensionen
  • Arbeitslosengeld und -hilfe
  • Kindergeld
  • Sozialhilfe
  • BAföG (ohne Darlehen)
  • Wohngeld

Die Kaufkraftkennziffern wurden als Prognosewerte für das Jahr ihrer Ermittlung erstellt. Zu Anfang jedes Folgejahres werden die Kaufkraftdaten anhand der neuesten Informationen aktualisiert (aktuellster Jahrgang = Prognose / alle übrigen Jahrgänge = ex post berechnete Werte).


Einkommen pro Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigem

Durchschnittliches Einkommen aller Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigen Personen.
In der Lohn- und Einkommensteuerstatistik werden das gesamte steuerlich relevante Einkommen und ebenso die Abzugsbeträge wie Werbungskosten und Sonderausgaben aller Steuerpflichtigen erfasst.
Aufgrund der Komplexität der Lohn- und Einkommensteuerstatistik wird die Statistik nur für jedes dritte Veranlagungsjahr durchgeführt. Da Steuererklärungen nicht veranlagungspflichtiger Steuerzahler nicht im Folgejahr abgegeben werden müssen, kann die Statistik eines Veranlagungsjahres erst mehrere Jahre später aufbereitet zur Verfügung stehen.


Wirtschaft zurück hoch 

Bruttoinlandsprodukt

Das Bruttoinlandsprodukt (kurz BIP) bezeichnet die Zusammenfassung des Wertes aller produktiven Leistungen, die von sämtlichen im Inland aktiven Produktionsfaktoren erbracht werden. Nicht unterschieden wird hierbei, ob dieses Produkt von In- oder Ausländern erzeugt wird.


Realsteuern

Steuerrechtliche Bezeichnung für Grundsteuer und Gewerbesteuer.

  • Grundsteuer
    Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Grundbesitz. Unterteilt wird diese in Grundsteuer A, welche die Grundsteuer der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft umfasst, und in Grundsteuer B, welche das nicht landwirtschaftlich genutzte Grundvermögen umfasst. Die Grundsteuer ist bundeseinheitlich im Grundsteuergesetz von 1973 geregelt. Die Grundsteuer wird nach einem mehrstufigen Verfahren berechnet, wobei der Einheitswert des einzelnen landwirtschaftlichen Betriebes oder des einzelnen Grundstücks den Ausgangspunkt bildet. Hier werden die jeweiligen Hebesätze der Grundsteuer A und B in Prozent dargestellt.
  • Gewerbesteuer
    Die Gewerbesteuer ist eine Ertragssteuer, welcher alle inländischen Gewerbebetriebe unterliegen. Sie ist bundeseinheitlich geregelt. Der Ertrag der Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu, Bund und Länder werden am Aufkommen prozentual durch eine Gewerbesteuerumlage beteiligt.

Arbeitsmarkt zurück hoch 

Arbeitslosenquote

Bei der verwendeten Arbeitslosenquote handelt es sich um den Quotienten aus den registrierten Arbeitslosen und den abhängigen zivilen Erwerbspersonen. Dieser Quotient ist ein wichtiger Indikator für die Auslastung des Arbeitskräftepotentials und damit für die gesamtwirtschaftliche Situation in der Volkswirtschaft.


Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen umfaßt alle Arbeiter, Angestellten und alle Personen in beruflicher Ausbildung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und/oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind oder für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.


Bauland/Immobilien zurück hoch 

Baureifes Land

Flächen mit dieser Zustandsstufe sind nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften unmittelbar baulich nutzbar. Die grundstücksbezogenen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, das heißt, die Bodenordnung muss abgeschlossen und die Erschließung gesichert - aber noch nicht endgültig fertig gestellt - sein. Die für die Wertqualitätsstufe baureifes Land erforderlichen Bedingungen sind alle grundstücksbezogen. Die Daten werden vom BBSR als Mieten für freifinanzierte Wohnungen ohne die großen Geschosswohnungsbestände interpretiert.


Kaufwerte für baureifes Land

(Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz)
Durchschnittliche Kaufpreise für Grundstücke je Gebietseinheit. Die Werte stammen aus der Statistik der Kaufwerte für Bauland.


Bodenrichtwerte (BoRiWe)

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens (EUR/m²) für eine Mehrzahl von Grundstücken (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen eines einzelnen Grundstückes von dem Richtwertgrundstück hinsichtlich der Eigenschaften - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt usw. bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Wertes vom Bodenrichtwert. Diese Abweichungen können im Einzelfall nur über die Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstückes berücksichtigt werden. Die Bodenrichtwerte werden in Rheinland-Pfalz für Bauflächen und land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlung zum Stichtag 31.12. alle zwei Jahre ermittelt.


Kaufpreise für Baugrundstücke - mittlere Lage

(Quelle: IVD-Preisspiegel)
Bei den vom IVD veröffentlichten Preisen handelt es sich nicht um Mittelwerte, sondern um Schwerpunktpreise; also den Betrag, zu dem die meisten Grundstücke verkauft werden.


Durchschnittl. Nettokaltmiete / Angebotsmiete (BBSR)

Die Auswertung des BBSR basiert auf Annoncen aus Tageszeitungen und Internetplattformen. Es ist zu beachten, dass es sich um Angebotsmieten handelt und die Ergebnisse im ländlichen Raum auf vergleichsweise kleinen Stichproben beruhen. Die tatsächlichen Mietabschlüsse können etwas niedriger ausfallen. Da nicht alle Bestände gleichermaßen in den Annoncen repräsentiert sind, sollen die Daten als Nettokaltmieten für freifinanzierte Wohnungen interprtiert werden (ohne die großen Geschosswohnungsbestände).


Wohnungsmieten/ Kaufpreise für Immobilien (Quelle: IVD-Preisspiegel)

Bei den vom IVD veröffentlichten Preisen handelt es sich nicht um Mittelwerte, son-dern um Schwerpunktpreise. Dies bedeutet: Liegt beispielsweise die Spanne für Wohnungsmieten zwischen 3,50 und 5,50 Euro pro Quadratmeter, so würde als Mit-telwert 4,50 Euro angegeben werden. Der Schwerpunktpreis dagegen, also der Be-trag, zu dem die meisten Wohnungen vermietet werden, könnte jedoch ebensogut bei vier bzw. fünf Euro liegen (oder jedem anderen Wert innerhalb der angegebenen Spanne).

Wohnwert
Der Wohnwert einer Immobilie setzt sich aus den beiden Faktoren Lage und Qualität zusammen.

Lagebewertung
Die Lage eines Objektes berücksichtigt die Struktur der Bebauung, die Erreichbarkeit per Straße und öffentlichem Personennahverkehr sowie die Versorgung mit Einrichtungen wie Läden, Kindergärten, Arztpraxen und Schulen. Beeinträchtigt wird die Lage durch Verkehrslärm, Industrie-Emmissionen etc..

Qualitätsbewertung
Die Qualitätskomponente bezieht sich auf die architektonische Gestaltung und Ausstattung einer Immobilie (z.B. Aufzug, Balkon). Außerdem fließt darin ein, in-wieweit (bei Bestandsimmobilien) Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen wurden.

Mietwohnungen
Drei Zimmer, circa 70 Quadratmeter (ausgenommen öffentlich geförderter Wohnungsbau).

  • Einfacher Wohnwert
    z.B. WC in der Wohnung, mit einfachem Bad, heizbar, jedoch keine zentrale Heizungsanlage, Fenster mit Einfachverglasung, in wenig bevorzugter Wohnlage.
  • Mittlerer Wohnwert
    z.B. Bad und WC, Verbundglasfenster, Zentralheizung in gemischt bebauter Wohnlage mit normaler verkehrsmäßiger Erschließung und guter Bausub-stanz, ausgeglichene Bevölkerungsstruktur.
  • Guter Wohnwert
    z.B. modernes Bad, WC, Zentralheizung, Isolierverglasung, Balkon, gegebe-nenfalls Fahrstuhl, gute Wohnlage.

Eigenheime
(inklusive Garage und ortsüblich großem Grundstück)

  • Einfacher Wohnwert
    einfache Ausstattung, z.B. Siedlungshaus, Wohnfläche ca. 100 Quadratmeter.
  • Mittlerer Wohnwert
    Wohnlage mit ausgeglichener Bevölkerungsstruktur, Wohnfläche etwa 125 Quadratmeter, Zentralheizung, Bad, WC.
  • Guter Wohnwert
    Einfamilienhaus in guter Wohnlage (keine Prestige-Wohngegend). Gute Ausstattung und Bausubstanz, Bad, WC, Gäste-WC, Zentralheizung, Wohnfläche ca.150 Quadratmeter.
  • Sehr guter Wohnwert
    erstklassige Wohnlage (Prestige-Wohngegend), erstklassige Ausstattung und Bausubstanz, etwa 200 Quadratmeter Wohnfläche.

Reihenhäuser
(Mittelhäuser ohne Garage) Wohnwert siehe Eigenheime; Wohnfläche durchweg ca. 100 Quadratmeter.

Eigentumswohnungen
Drei-Zimmer-Wohnung, circa 70 Quadratmeter groß, ohne PKW-Stellplatz aus dem Bestand beziehungsweise Neubau-Erstbezug. Gleiche Lage- und Ausstat-tungskriterien wie bei Mietwohnungen. Nicht einbezogen sind Eigentumswohnungen in Prestige-Wohngegenden sowie Terrassen-Wohnungen. Preise für Steuermodelle (Bauherren- und Erwerbermodelle) werden nicht berücksichtigt.


Wohnraum zurück hoch 

Wohngebäude

Gebäude, die hauptsächlich, d.h. mindestens zu 50% Wohnzwecken dienen.


Nichtwohngebäude

Wird weniger als die Hälfte zu Wohnzwecken genutzt, handelt es sich um ein Nichtwohngebäude.